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Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnisklassen sind im deutschen Führerscheinrecht definierte Kategorien, die festlegen, welche Fahrzeuge eine Person unter einer Fahrerlaubnis führen darf. Die Regeln basieren auf der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und der EU-Fahrzeugklassenharmonisierung; sie gilt europaweit, sodass Kategorien und Berechtigungen in den Mitgliedstaaten vergleichbar sind.

Zu den wichtigsten Klassen gehören AM, A1, A2 und A. AM richtet sich an Moped- und Leichtmotorräder

Klassen für Pkw und Anhänger sind B, BE und B96. B berechtigt zum Führen von Pkw bis

Für Nutzfahrzeuge gibt es C, C1 und deren Anhängerklassen, CE bzw. C1E. C1 erlaubt mittlere Lastkraftwagen, C

Für Busse gelten D, D1 und DE bzw. D1E. D1 richtet sich an Kleinbusse, D an größere

Gegenständliche Zusatzklassen L und T regeln landwirtschaftliche Fahrzeuge. Fahrerlaubnisklassen werden nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung

bis
zu
bestimmten
Höchstgeschwindigkeiten;
das
Mindestalter
liegt
in
der
Regel
bei
15
Jahren.
A1
erlaubt
Leichtmotorräder
bis
125
cm3
und
11
kW.
A2
umfasst
Motorräder
bis
zu
einer
festgelegten
Leistungsgrenze;
A
ist
für
leistungsstärkere
bzw.
unbeschränkte
Motorräder.
3,5
t.
Für
schwerere
Anhänger
oder
komplexe
Kombinationen
gibt
es
BE
(Zugfahrzeuge
mit
Anhänger
über
die
B-Grenzen)
sowie
B96,
eine
Ergänzungsregel,
die
das
Ziehen
bestimmter
Anhänger
erlaubt,
nachdem
eine
Zusatzschulung
absolviert
wurde.
den
schweren
Lkw;
CE
bzw.
C1E
bezeichnet
das
Führen
von
Lkw
mit
Anhänger.
Busse;
DE
bzw.
D1E
erlauben
das
Führen
von
Bussen
mit
Anhänger.
sowie
medizinischen
Voraussetzungen
erteilt
und
sind
EU-weit
gültig.