Fahrerlaubnisklassen
Fahrerlaubnisklassen sind im deutschen Führerscheinrecht definierte Kategorien, die festlegen, welche Fahrzeuge eine Person unter einer Fahrerlaubnis führen darf. Die Regeln basieren auf der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und der EU-Fahrzeugklassenharmonisierung; sie gilt europaweit, sodass Kategorien und Berechtigungen in den Mitgliedstaaten vergleichbar sind.
Zu den wichtigsten Klassen gehören AM, A1, A2 und A. AM richtet sich an Moped- und Leichtmotorräder
Klassen für Pkw und Anhänger sind B, BE und B96. B berechtigt zum Führen von Pkw bis
Für Nutzfahrzeuge gibt es C, C1 und deren Anhängerklassen, CE bzw. C1E. C1 erlaubt mittlere Lastkraftwagen, C
Für Busse gelten D, D1 und DE bzw. D1E. D1 richtet sich an Kleinbusse, D an größere
Gegenständliche Zusatzklassen L und T regeln landwirtschaftliche Fahrzeuge. Fahrerlaubnisklassen werden nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung