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Erwachsensein

Erwachsensein bezeichnet den Zustand des bereits erreichten Erwachsenenalters einer Person. Es umfasst biologische Reife, individuelle Autonomie und die Übernahme sozialer Verantwortlichkeiten. Der Begriff wird in unterschiedlichen Disziplinen verwendet: in der Philosophie als Frage der Selbstbestimmung, in der Soziologie als Phase des Lebens mit bestimmten Rollen (Berufstätigkeit, Partnerschaft, Elternschaft), sowie in der Rechtswissenschaft als Rechts- und Handlungsfähigkeit.

Rechtlich gilt in vielen Ländern ein gesetzliches Alter der Volljährigkeit, ab dem volle Geschäftsfähigkeit, Vertragsrechte, Wahlrecht

Globale Unterschiede prägen das Verständnis von Erwachsensein: Riten des Erwachsenwerdens, Familienstrukturen, Bildungssysteme beeinflussen, wie Menschen das

Kritik und Debatten zum Begriff betonen, dass Erwachsensein ein soziales Konstrukt sein kann, dessen Erwartungen in

und
strafrechtliche
Verantwortlichkeit
greifen.
Typisch
liegt
dieses
Alter
bei
18
Jahren;
in
anderen
Rechtsordnungen
kann
es
21
oder
andere
Schwellen
geben.
Trotz
gesetzlicher
Volljährigkeit
kann
die
individuelle
Reife
variieren;
kognitiv-psychologisch
reift
das
Gehirn
weiter
bis
in
die
mittleren
Zwanziger.
Erwachsensein
konzeptualisieren.
In
manchen
Kulturen
geht
mit
Übergangsriten
eine
neue
soziale
Rolle
einher;
in
anderen
wird
Autonomie
stark
allmählich
erworben,
außerhalb
formeller
Segnungen.
Bereichen
wie
Arbeit,
Familie
und
Finanzen
Druck
erzeugen
und
Ungleichheiten
verstärken.
Moderne
Diskurse
beleuchten,
wie
ökonomische
Bedingungen,
Bildungschritte
und
Lebensstile
die
individuellen
Übergänge
verzögern
oder
beschleunigen.