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Erhaltungsaufwand

Erhaltungsaufwand bezeichnet in der Betriebs- und Finanzbuchführung Kosten, die an Vermögenswerten anfallen, um deren funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Typische Gegenstände sind Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge und auch immaterielle Vermögenswerte. Ziel ist es, den bestehenden Zustand zu wahren und Ausfallzeiten zu verhindern.

Abgrenzung: Nicht alle Instandhaltungskosten fallen unter Erhaltungsaufwand. Kosten, die die Lebensdauer verlängern, die Leistungsfähigkeit erhöhen oder

Beispiele: Regelmäßige Wartung, Inspektionen, Kleinteile ersetzen, Lackieren, Schmieren oder andere Maßnahmen zur Instandhaltung, die den aktuellen

Buchführung: Erhaltungsaufwand wird in der Regel in der Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsaufwand erfasst und verringert

den
Wert
des
Vermögenswerts
steigern,
gelten
als
Herstellungs-,
Anschaffungs-
oder
Modernisierungskosten
und
würden
aktiviert
bzw.
dem
Vermögenswert
zugeschrieben.
Zustand
sichern.
Große
Reparaturen,
umfassende
Renovierungen
oder
Modernisierungen,
die
zu
einer
längeren
Nutzungsdauer
oder
größerer
Leistungsfähigkeit
führen,
werden
dagegen
kapitalisiert.
den
Periodengewinn.
In
der
Kostenrechnung
dient
er
der
Kostenermittlung
und
Budgetplanung.
Aus
steuerlicher
Sicht
sind
Erhaltungsaufwendungen
üblicherweise
abzugsfähige
Betriebsausgaben;
kapitalisierte
Herstellungskosten
erhöhen
den
Buchwert
des
Vermögenswerts
und
beeinflussen
künftige
Abschreibungen.