Einwegpfand
Einwegpfand bezeichnet ein Pfandsystem für Einwegverpackungen, insbesondere für Getränke in Einwegflaschen und -dosen, das in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Beim Kauf eines Getränks in einer Einwegverpackung zahlt der Verbraucher einen festen Pfandbetrag, üblicherweise 0,25 Euro. Rückgegeben wird die leere Verpackung an Supermärkten, Getränkefachgeschäften oder Rücknahmestationen; dort wird der Pfandbetrag wieder ausbezahlt. Die leeren Verpackungen werden anschließend recycelt oder weiterverwendet. Das System zielt darauf ab, Recyclingquoten zu erhöhen und Littering zu verringern.
Geltungsbereich und Anwendung: Einwegpfand betrifft in der Regel Kunststoff- (PET), Metall- und Glasverpackungen von Getränken bis
Historie und Rechtsrahmen: Das Einwegpfandgesetz (PfandG) wurde 2003 in Deutschland eingeführt und ist Teil eines umfassenden
Auswirkungen und Debatten: Das Pfandsystem hat die Rücklaufquote von Einwegverpackungen erhöht, Müllreduktion unterstützt und das Recycling