Home

Einwegpfand

Einwegpfand bezeichnet ein Pfandsystem für Einwegverpackungen, insbesondere für Getränke in Einwegflaschen und -dosen, das in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Beim Kauf eines Getränks in einer Einwegverpackung zahlt der Verbraucher einen festen Pfandbetrag, üblicherweise 0,25 Euro. Rückgegeben wird die leere Verpackung an Supermärkten, Getränkefachgeschäften oder Rücknahmestationen; dort wird der Pfandbetrag wieder ausbezahlt. Die leeren Verpackungen werden anschließend recycelt oder weiterverwendet. Das System zielt darauf ab, Recyclingquoten zu erhöhen und Littering zu verringern.

Geltungsbereich und Anwendung: Einwegpfand betrifft in der Regel Kunststoff- (PET), Metall- und Glasverpackungen von Getränken bis

Historie und Rechtsrahmen: Das Einwegpfandgesetz (PfandG) wurde 2003 in Deutschland eingeführt und ist Teil eines umfassenden

Auswirkungen und Debatten: Das Pfandsystem hat die Rücklaufquote von Einwegverpackungen erhöht, Müllreduktion unterstützt und das Recycling

zu
einem
bestimmten
Volumen.
Ausnahmen
treffen
teilweise
bestimmte
Getränkekategorien
oder
Verpackungen,
die
nicht
vom
Einwegpfand
umfasst
sind;
daneben
gibt
es
parallele
Mehrwegsysteme,
bei
denen
ebenfalls
Pfand
erhoben
wird.
Die
Pfandpflicht
wird
durch
Einzelhändler
und
Hersteller
umgesetzt
und
durch
Rücknahmeautomaten
oder
Kassenbeträge
abgewickelt.
Systems
zur
Kreislaufwirtschaft.
Es
ergänzt
das
Mehrwegsystem
und
soll
die
Recyclingquote
erhöhen
sowie
Verpackungsabfälle
reduzieren.
Mit
dem
Verpackungsgesetz
(VerpackG)
und
EU-rechtlichen
Vorgaben
wurde
der
Anwendungsbereich
in
den
Folgejahren
angepasst
und
ausgebaut,
um
weitere
Verpackungen
und
Abfallströme
zu
erfassen.
erleichtert.
Kritiker
weisen
auf
Kosten
für
Handel
und
Verbraucher,
Ausnahmen
sowie
potenziellen
Betrug
hin.
Insgesamt
gilt
Einwegpfand
als
zentraler
Bestandteil
der
deutschen
Kreislaufwirtschaft
und
dient
als
Vorbild
für
ähnliche
Systeme
im
Ausland.