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Ehebegriff

Der Begriff Ehebegriff bezeichnet in wissenschaftlichem und öffentlichem Diskurs den Begriff der Ehe als soziale, rechtliche und kulturelle Kategorie. Er umfasst Debatten darüber, wie Ehe definiert wird, wer heiraten darf, welche Rechte und Pflichten sich aus einer Eheschließung ergeben, und welchen Zweck die Institution in Gesellschaft, Familie und Staat erfüllt. In der Praxis wird der Ehebegriff durch rechtliche Regelungen, religiöse Traditionen und gesellschaftliche Normen geprägt, die sich im Laufe der Zeit wandeln können.

Historisch war der Ehebegriff in vielen Ländern auf eine Verbindung zwischen Mann und Frau beschränkt; mit

In der akademischen Diskussion dient der Begriff der Ehe als Analysekategorie, um Fragen nach Gleichberechtigung, Geschlechterrollen,

Rechtsreformen
wurden
Gleichberechtigung
und
die
Anerkennung
gleichgeschlechtlicher
Partnerschaften
eingeführt.
In
den
Debatten
wird
zudem
unterschieden
zwischen
der
zivilrechtlichen
Ehe,
der
ausschließlich
staatlich
anerkannten
Lebensgemeinschaft,
und
religiösen
Zeremonien,
die
zusätzlich
religiöse
Gültigkeit
verleihen
können.
Manche
Konzepte
schließen
polygame
oder
andere
Formen
der
Mehrpartnerbeziehung
aus,
andere
fordern
offenere
Modelle,
in
denen
auch
heterogene
Lebensformen
gleichgestellt
sind.
Fortpflanzung,
wirtschaftlicher
Partnerschaft
und
Familiensozialisation
zu
untersuchen.
Er
steht
oft
im
Spannungsfeld
zwischen
Tradition
und
Modernisierung,
Individualrechten
und
sozialen
Strukturen.