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EUKartenführerscheine

EUKartenführerscheine, auch EU-Kartenführerscheine genannt, bezeichnet die standardisierte Form des Führerscheins, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wird. Sie sind in Kreditkartengröße gestaltet, tragen das EU-Flaggenzeichen und gelten europaweit als gültiger Führerschein.

Rechtliche Grundlage und Merkmale: Die Standardisierung basiert auf der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des

Ausstellung und Geltung: Die Führerscheine werden von den nationalen Führerscheinbehörden ausgestellt und gelten grundsätzlich in allen

Klassen und Aktualisierung: Die EU-Führerscheinklassen umfassen gemeinsame Kategorien wie AM, A1/A2/A, B, C und D sowie

Praktische Hinweise: Für Reisen innerhalb der EU genügt in der Regel der EU-Führerschein. Für Nicht-EU-Bürger gelten

Rates
über
den
Führerschein.
Ziel
ist
eine
einheitliche
Kartenform
(ID-1)
mit
sicheren
Merkmalen,
maschinenlesbaren
Daten
und
dem
EU-Symbol.
Auf
der
Karte
stehen
Name,
Vorname,
Geburtsdatum,
Führerscheinnummer,
Ausstellungs-
und
Ablaufdatum,
Führerscheinklassen
sowie
ggf.
Einschränkungen
und
Zusatzangaben.
Viele
Staaten
ergänzen
weitere
Merkmale,
teils
mit
elektronischer
Datenspeicherung
oder
einer
maschinenlesbaren
Zone.
EU-/EWR-Staaten.
Bei
einem
Umzug
oder
längerem
Aufenthalt
in
einem
anderen
Mitgliedstaat
muss
der
Führerschein
nach
nationalem
Recht
eventuell
umgetauscht
oder
verlängert
werden.
Die
Gültigkeitsdauer
variiert
je
nach
Alter,
Klasse
und
nationalem
Recht;
Übergangsregelungen
ermöglichen
oft
eine
schrittweise
Umstellung.
entsprechende
Unterkategorien;
nationale
Zusätze
oder
Einschränkungen
sind
möglich.
Bei
Erwerb
neuer
Klassen,
Änderung
von
Einschränkungen
oder
Ablauf
ist
eine
Aktualisierung
oder
Neuausstellung
vorgesehen.
die
Bestimmungen
des
Aufenthaltsstaates;
in
einigen
Fällen
wird
zusätzlich
ein
Internationaler
Führerschein
empfohlen
oder
verlangt.