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Disziplinarordnung

Eine Disziplinarordnung ist eine normative Regelung, die das disziplinarische Verhalten und das Diszipinarverfahren innerhalb einer Organisation festlegt. Sie legt fest, wer dem Disziplinarrecht unterliegt, welche Verstöße sanktioniert werden können und wie ein Verfahrensablauf ausgestaltet ist. Der Begriff wird vor allem im öffentlichen Dienst verwendet, findet aber auch in Hochschulen, Kirchen sowie in privaten Organisationen mit eigener Disziplinarordnung Anwendung.

Rechtliche Grundlage bildet das Disziplinarrecht, das in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene verankert

Zu den Inhalten gehören die Katalogisierung von Delikten (z. B. Pflichtverletzungen, Beleidigungen, Dienstvergehen), der sachliche und

Disziplinar- von Strafrecht unterscheiden sich: Das Disziplinarrecht dient der Aufrechterhaltung der Ordnung im Dienst und steht

Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Rechtsordnung und Organisation; daher unterscheiden sich Verfahren, Zuständigkeiten und Sanktionen

ist.
In
der
Regel
greifen
Beamtengesetze,
Dienst-
bzw.
Fachgesetze
sowie
zuständige
Disziplinarordnungen,
die
vom
jeweiligen
Arbeitgeber
erlassen
werden.
Die
Ordnung
bestimmt,
welche
Behörde
oder
Disziplinarstelle
zuständig
ist,
welche
Maßnahmen
als
Disziplinarstrafen
möglich
sind
und
unter
welchen
Voraussetzungen
ein
Verfahren
beginnt.
zeitliche
Umfang
des
Verfahrens
sowie
die
verfügbaren
Sanktionen.
Typische
Sanktionen
reichen
von
Verwarnungen
und
Geldbußen
über
Versetzungen,
Beförderungsverbote
bis
hin
zur
Entfernung
aus
dem
Dienst.
Das
Verfahren
umfasst
Hinweise,
Anhörung,
Beweisaufnahme,
Entscheidungsweg
und
gegebenenfalls
Fristen;
dem
Betroffenen
stehen
Verteidigung
und
Rechtsmittel
offen.
neben
dem
arbeits-
bzw.
beamtenrechtlichen
Rechtsweg.
Entscheidungen
können
unter
Umständen
gerichtlich
überprüft
werden,
insbesondere
durch
Verwaltungsgerichte.
je
nach
Bundesland,
Behörde
oder
Einrichtung.