Disziplinarordnung
Eine Disziplinarordnung ist eine normative Regelung, die das disziplinarische Verhalten und das Diszipinarverfahren innerhalb einer Organisation festlegt. Sie legt fest, wer dem Disziplinarrecht unterliegt, welche Verstöße sanktioniert werden können und wie ein Verfahrensablauf ausgestaltet ist. Der Begriff wird vor allem im öffentlichen Dienst verwendet, findet aber auch in Hochschulen, Kirchen sowie in privaten Organisationen mit eigener Disziplinarordnung Anwendung.
Rechtliche Grundlage bildet das Disziplinarrecht, das in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene verankert
Zu den Inhalten gehören die Katalogisierung von Delikten (z. B. Pflichtverletzungen, Beleidigungen, Dienstvergehen), der sachliche und
Disziplinar- von Strafrecht unterscheiden sich: Das Disziplinarrecht dient der Aufrechterhaltung der Ordnung im Dienst und steht
Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Rechtsordnung und Organisation; daher unterscheiden sich Verfahren, Zuständigkeiten und Sanktionen