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Datenvertrags

Datenvertrags bezeichnet im deutschen Rechtsraum vertragliche Regelungen über die Beschaffung, den Austausch und die Nutzung von Daten zwischen zwei oder mehr Parteien. Ziel ist es, Rechte, Pflichten und Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung eindeutig zu bestimmen. Typische Anwendungsbereiche sind der Datenaustausch zwischen Unternehmen, Auftragsverarbeitung, Datenlizenzen oder der Verkauf bzw. die Vermarktung von Datensätzen.

Es gibt verschiedene Vertragsformen. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragsverarbeiter im Auftrag

Zentrale Inhalte eines Datenvertrags sind Zweckbindung und Umfang der Datenverarbeitung, die beteiligten Rollen (Datenverantwortlicher vs. -verarbeiter),

In der Praxis dient ein Datenvertrag der Transparenz, minimiert Rechts- und Reputationsrisiken und unterstützt Governance, Datenqualität

des
Verantwortlichen.
Ein
Datenweitergabevertrag
kümmert
sich
um
die
Weitergabe
von
Daten
an
Dritte.
Datenlizenzverträge
legen
Nutzungsrechte
an
Datensätzen
fest,
einschließlich
Zweckbindung
und
Nutzungsumfang.
Art
und
Quelle
der
Daten,
Zugriffsrechte,
Sicherheitsmaßnahmen,
Vertraulichkeit,
Datenaufbewahrung
und
Löschung,
Qualität
und
Metadaten,
sowie
Haftung
und
Haftungsgrenzen.
Regelungen
zur
Weitergabe,
Unterauftragsverarbeitung,
Audit-
und
Kontrollrechte
sowie
Verletzungs-
oder
Meldepflichten
bei
Datenpannen
gehören
meist
dazu.
Datenschutzgesetze
wie
die
Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)
und
sektorspezifische
Vorgaben
beeinflussen
die
Gestaltung,
insbesondere
bei
personenbezogenen
Daten
und
grenzüberschreitenden
Transfers,
für
die
oft
Standardvertragsklauseln
oder
Angemessenheitsbeschlüsse
gelten.
und
Compliance
in
der
datengetriebenen
Wirtschaft.
Datenverträge
werden
oft
in
Kombination
mit
Daten-Governance-Programmen
eingesetzt.