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BundesBaugesetzbuch

Der BundesBaugesetzbuch, oft abgekürzt als BauGB, ist das zentrale Rechtsinstrument des deutschen Planungs- und Bauordnungsrechts. Es regelt die räumliche Entwicklung von Gemeinden und setzt den rechtlichen Rahmen dafür, wie Flächen genutzt, geplant und genutzt werden dürfen. Ziel des Gesetzes ist eine geordnete, nachhaltige und sozial ausgewogene Stadt- und Ortsentwicklung unter Berücksichtigung öffentlicher Belange wie Umwelt, Verkehr, Wohnen und Infrastruktur. Das BauGB schafft die Grundlagen für das Verfahren der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene.

Das BauGB unterscheidet zwei Ebenen der Bauleitplanung. Die vorbereitende Bauleitplanung umfasst den Flächennutzungsplan (FNP), der die

Der Bund setzt den rechtlichen Rahmen, die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch überwiegend durch die Länder über

grundsätzliche
Nutzung
der
Flächen
festlegt.
Die
verbindliche
Bauleitplanung
umfasst
die
Bebauungspläne,
in
denen
konkrete
Nutzungen,
Baugrenzen
und
gestalterische
Festsetzungen
rechtsverbindlich
festgelegt
werden.
Diese
Pläne
ermöglichen
eine
rechtssichere
Steuerung
des
Baus
sowie
die
Berücksichtigung
öffentlicher
Belange
im
Planverfahren.
Der
Gesetzgeber
regelt
außerdem
das
Verfahren
zur
Aufstellung,
Änderung
und
Bekanntmachung
von
Plänen,
die
Öffentlichkeitsbeteiligung,
Fristen
sowie
Rechtsmittel
gegen
Planfestsetzungen.
deren
Bauordnungen
(BauO).
Das
BauGB
steht
in
engem
Zusammenhang
mit
Umweltrecht
und
anderen
Rechtsbereichen;
Umweltverträglichkeitsprüfungen
und
EU-rechtliche
Vorgaben
können
Einfluss
auf
Planungen
haben.
Durch
Novellierungen
wird
das
BauGB
regelmäßig
an
neue
Anforderungen
angepasst,
etwa
zur
Stärkung
der
Bürgerbeteiligung
und
zur
Förderung
nachhaltiger
Stadtentwicklung.