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Budgetgesetze

Budgetgesetze sind formale Rechtsvorschriften, die die Finanzierung der öffentlichen Hand festlegen. Sie übersetzen die fiskalische Politik in geltendes Recht, indem sie den Haushaltsplan für einen bestimmten Zeitraum – meist das Haushaltsjahr – sowie ggf. mehrjährige Rahmenbedingungen verbindlich machen.

In Budgetgesetzen werden Einnahmen und Ausgaben detailliert festgelegt, Zuweisungen an Ministerien oder Programme, Kreditaufnahmen (Schulden) sowie

Der Prozess umfasst Vorbereitung durch die Finanzbehörden, Beratung und Beschluss durch das Parlament, oftmals mit Nachträgen

In Deutschland wird der Bundeshaushalt durch das Haushaltsgesetz und Nachtragshaushaltsgesetze festgesetzt; in Österreich durch das Bundeshaushaltsgesetz

Budgetgesetze tragen zur Stabilität der öffentlichen Finanzen, zur Steuerung der Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie zur Rechtsklarheit

eventuelle
Steuergesetze,
Gebühren
und
Abgaben.
Sie
regeln
auch
Programme,
Finanzierungsquellen,
Prioritäten
und
Haushaltsüberträge
sowie
eventuell
notwendige
Anpassungen
durch
Nachträge
oder
Budgetbegleitgesetze.
oder
Budgetbegleitgesetzen;
die
Durchführung
obliegt
der
ausführenden
Gewalt,
Kontrolle
erfolgt
durch
Haushaltsausschüsse
und
Revisionsstellen.
Budgetgesetze
dienen
damit
der
Transparenz,
der
Rechenschaftspflicht
und
der
parlamentarischen
Kontrolle
der
öffentlichen
Finanzen.
und
Budgetbegleitgesetze.
Vergleichbar
existieren
auch
kantonale
bzw.
bundesstaatliche
Budgetgesetze
in
anderen
Rechtsordnungen.
Budgetgesetze
können
jährlich
oder
mehrjährig
ausgestaltet
sein
und
gelegentlich
durch
zusätzliche
Haushaltsgesetze
angepasst
werden.
bei,
indem
sie
klare
Ausgaben-,
Einnahmen-
und
Schuldenrahmen
festlegen.