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Budgetentwurf

Budgetentwurf bezeichnet das formale Vorschlagsdokument der Regierung für das kommende Haushaltsjahr. Es wird in der Regel vom Finanzministerium in Abstimmung mit anderen Ministerien erstellt und dem Parlament zur Debatte und Beschlussfassung vorgelegt. Der Entwurf fasst voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben, Investitionen, Zins- und Tilgungsdienst sowie die Finanzierung des Staates zusammen und enthält oft konjunkturelle Annahmen sowie einen mehrjährigen Finanzplan.

Zu den typischen Inhalten gehören Einnahmenprognosen (Steuern, Abgaben), Ausgabenverteilung nach Ressorts, Mittel für soziale Leistungen, Bildung,

Der Budgetentwurf beginnt mit der Aufstellung durch die Exekutive, erfolgt meist im Herbst des Vorjahres, und

Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Rechtsordnung; in Deutschland ist der Bundeshaushalt durch das Haushaltsgesetz geregelt;

Infrastruktur,
Verteidigung
und
Investitionsprogramme,
sowie
Neuverschuldung.
Der
Entwurf
setzt
politische
Prioritäten
fest
und
dient
als
Grundlage
für
die
gesetzgeberische
Debatte.
wird
dem
Parlament
zur
Vorabberatung
vorgelegt.
Danach
erfolgt
eine
Prüfung
im
Haushaltsausschuss,
ggf.
Anhörungen,
Änderungen
und
schließlich
die
Verabschiedung
des
Haushaltsgesetzes.
Das
Budget
wird
in
der
Regel
für
das
folgende
Kalenderjahr
rechtsverbindlich.
Wird
der
Entwurf
nicht
rechtzeitig
verabschiedet,
können
vorläufige
Finanzregelungen
greifen
oder
der
laufende
Haushalt
fortgeführt
werden.
in
Österreich
und
anderen
deutschsprachigen
Ländern
ähnliche
Verfahren.
Der
Budgetentwurf
ist
ein
zentrales
Instrument
der
Fiskalpolitik
und
der
Haushaltsführung,
um
Ressourcenverteilung,
politische
Prioritäten
und
fiskalische
Stabilität
zu
steuern.