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Buchführungsdaten

Buchführungsdaten bezeichnet in der Betriebswirtschaft die Datensätze, die im Rahmen der Buchführung zur Erfassung und Dokumentation von Geschäftsvorfällen entstehen. Dazu gehören Belege, Buchungssätze, Kontenbewegungen, Salden, Inventare, Jahresabschlüsse und weitere digitale oder gedruckte Informationen, die den wirtschaftlichen Transaktionen zugeordnet werden.

Inhalt und Struktur umfassen typische Bestandteile wie Belege (Rechnungen, Zahlungsnachweise), den Buchungssatz mit Soll- und Haben-Positionen,

Zweck und Nutzung der Buchführungsdaten liegen in der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, der internen und

Rechtlicher Rahmen umfasst Anforderungen aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und GoBD in Deutschland. Buchführungsdaten müssen ordnungsgemäß, nachvollziehbar,

Qualität und Sicherheit betreffen Datenintegrität, Zugriffskontrollen, regelmäßige Backups, und eine revisionssichere Archivierung, um Verlässlichkeit und Rechtskonformität

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das
Kontenwerk,
Saldenlisten,
Abschlüsse,
Abgrenzungen,
Anlagenverzeichnisse
sowie
steuervor-
und
-nachgänge.
Die
Daten
können
in
ERP-
oder
Buchhaltungssoftwares
geführt,
automatisiert
verbucht
und
anschließend
zur
Berichterstattung
genutzt
werden.
externen
Berichterstattung
sowie
der
Prüfung
und
Kontrolle
der
wirtschaftlichen
Lage.
Sie
ermöglichen
Transparenz,
Rückverfolgbarkeit
und
Rechtskonformität
bei
Transaktionen
und
Buchungen.
unveränderbar
und
auditierbar
geführt
werden.
Digitale
Unterlagen
sollten
revisionssicher
gespeichert,
lesbar
und
reconstructible
bleiben;
Änderungen
müssen
nachverfolgbar
sein.
Aufbewahrungsfristen
richten
sich
nach
HGB-GoBD:
typischerweise
zehn
Jahre
für
Bücher,
Aufzeichnungen,
Inventare,
Jahresabschlüsse
und
Buchungsbelege;
sechs
Jahre
für
empfangene
Handelsbriefe
und
ähnliche
Unterlagen.
der
Buchführungsdaten
zu
gewährleisten.