Bewährungszeit
Bewährungszeit bezeichnet in der deutschen Strafrechtsordnung die Zeit, während der eine strafe aussetzende Freiheitsstrafe zur Bewährung überwacht wird. Sie kommt zum Einsatz, wenn das Gericht eine Freiheitsstrafe für teilweise oder vollständig vollstreckbar erklärt, die Aussetzung der Strafe zur Bewährung gewährt und die Zukunft des Täters von seinem Verhalten während dieser Zeit abhängig macht. Ziel ist es, Resozialisierung und Sicherheit zu vereinbaren, ohne sofort in Vollstreckung zu gehen.
Der Bewährungszeitraum wird vom Gericht festgelegt; er beträgt in der Regel zwei bis fünf Jahre, wobei die
Verstößt der Verurteilte während der Bewährungszeit gegen Auflagen oder begeht er eine neue Straftat, kann die
Wird die Bewährung erfolgreich bestanden, endet sie mit dem Ablauf der Frist; der Straftatbestand gilt dann