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Bewährungszeit

Bewährungszeit bezeichnet in der deutschen Strafrechtsordnung die Zeit, während der eine strafe aussetzende Freiheitsstrafe zur Bewährung überwacht wird. Sie kommt zum Einsatz, wenn das Gericht eine Freiheitsstrafe für teilweise oder vollständig vollstreckbar erklärt, die Aussetzung der Strafe zur Bewährung gewährt und die Zukunft des Täters von seinem Verhalten während dieser Zeit abhängig macht. Ziel ist es, Resozialisierung und Sicherheit zu vereinbaren, ohne sofort in Vollstreckung zu gehen.

Der Bewährungszeitraum wird vom Gericht festgelegt; er beträgt in der Regel zwei bis fünf Jahre, wobei die

Verstößt der Verurteilte während der Bewährungszeit gegen Auflagen oder begeht er eine neue Straftat, kann die

Wird die Bewährung erfolgreich bestanden, endet sie mit dem Ablauf der Frist; der Straftatbestand gilt dann

konkrete
Dauer
von
der
Schwere
der
Straftat,
den
Umständen
und
dem
erwarteten
Rückfallrisiko
abhängt.
Neben
der
Aussetzung
kann
das
Gericht
auch
Bewährungsauflagen
(Auflagen)
anordnen.
Typische
Auflagen
umfassen
regelmäßige
Meldungen
bei
einem
Bewährungshelfer,
die
Teilnahme
an
Therapien
oder
ambulanten
Behandlungsmaßnahmen,
Drogentests,
den
Verzicht
auf
Alkohol
oder
bestimmte
Orte
bzw.
Kontaktpersonen,
sowie
die
Leistung
von
Arbeits-
oder
Gemeinwohlarbeiten
oder
die
Zahlung
von
Wiedergutmachung.
Bewährung
widerrufen
werden.
Dann
wird
die
ursprünglich
ausgesetzte
Strafe
vollstreckt,
oft
als
Freiheitsstrafe
für
den
verbleibenden
Zeitraum.
Bei
einem
Widerruf
können
auch
neue
Auflagen
oder
andere
gerichtliche
Maßnahmen
folgen.
als
ausreichend
bewährt,
ohne
dass
weitere
Strafen
zu
vollziehen
sind.
Die
rechtliche
Grundlage
bildet
überwiegend
das
StGB,
insbesondere
§
56.