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Beweisverfahren

Beweisverfahren bezeichnet das Verfahren, mit dem behauptete Tatsachen oder Sätze als wahr erwiesen werden. In der Mathematik und formalen Logik bezieht es sich auf die Methoden, mit denen innerhalb eines Axiomensystems Sätze bewiesen werden. Zu den klassischen Beweisverfahren gehören direkter Beweis, Beweis durch Kontraposition, Beweis durch Widerspruch (Reduktion auf Widerspruch) und Beweis durch Induktion (normal oder stark). Weitere Methoden sind der Beweis durch Fallunterscheidung, der Beweis durch Konstruktion (konstruktiver Beweis) sowie der nicht-konstruktive bzw. probabilistische Beweis. Ein Beweis muss logisch gültig sein und aus den Annahmen folgen; die Art des Beweises spiegelt oft die Struktur der zu beweisenden Behauptung wider.

Im Rechtswesen bezeichnet das Beweisverfahren den Prozess der Feststellung tatsächlicher Voraussetzungen eines Rechtsfalls. Beweise können Beweismittel

wie
Urkunden,
Zeugenaussagen,
Sachverständigengutachten
und
Objektdokumente
sein;
deren
Zulässigkeit
richtet
sich
nach
Beweisregeln
und
Verfahrensrecht.
Die
Beweislast
kann
je
nach
Rechtsordnung
und
Streitseite
variieren;
der
angestrebte
Beweisstandard
reicht
von
überwiegender
Wahrscheinlichkeit
bis
hin
zu
dem
in
Strafprozessen
höheren
Standards
jenseits
des
Zweifels.
Die
Beweiswürdigung
erfolgt
durch
das
Gericht
oder
die
zuständige
Instanz,
unter
Berücksichtigung
Glaubwürdigkeit,
Kohärenz
der
Zeugenaussagen
und
Qualität
der
Beweise.
In
vielen
Rechtsordnungen
dient
das
Beweisverfahren
der
Fairness
des
Verfahrens,
der
Verlässlichkeit
der
Entscheidungen
und
der
Nachprüfbarkeit.