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Betriebsverlust

Betriebsverlust bezeichnet in der Betriebswirtschaft einen negativen Betrag, der sich aus den regulären Erträgen und Aufwendungen des Unternehmens aus der laufenden Geschäftstätigkeit ergibt. Er entspricht dem negativen Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und wird häufig als negativer EBIT-Wesenszug beschrieben, wenn das Betriebsergebnis negativ ausfällt.

Berechnung und Inhalte: Der Betriebsverlust entsteht, wenn die betrieblichen Umsatzerlöse nicht ausreichen, die betrieblichen Aufwendungen zu

Bedeutung und Nutzung: Ein Betriebsverlust deutet darauf hin, dass die Kernaktivitäten des Unternehmens unter den Erwartungen

Beispiel: Umsatzerlöse 1,200,000 Euro, betriebliche Aufwendungen 1,350,000 Euro. Der Betriebsverlust beträgt 150,000 Euro.

Steuerliche Behandlung: In vielen Steuersystemen können Betriebsverluste steuerlich genutzt werden, z. B. durch Verlustvorträge oder -rückträge,

decken.
Dazu
gehören
in
erster
Linie
Material-
und
Fertigungskosten,
Personalaufwendungen,
Vertriebs-
und
Verwaltungskosten
sowie
sonstige
betriebliche
Aufwendungen.
Finanzergebnis
(Zinsen)
und
Steuern
bleiben
in
der
Regel
unberücksichtigt.
Das
Bilanz-Gewinn-
und
Verlustkonto
weist
den
Betriebsverlust
dann
als
negatives
Betriebsergebnis
aus.
liegen
oder
strukturell
nicht
profitabel
sind.
Er
dient
Managern
und
Investoren
als
Hinweis
auf
Handlungsbedarf,
etwa
Preisgestaltung,
Kostenreduktion,
Produktportfolio
oder
Prozessoptimierung.
In
der
Bilanz
wird
der
Betriebsverlust
als
negativer
Wert
im
Bereich
des
Betriebsergebnisses
bzw.
EBIT
ausgewiesen.
Er
unterscheidet
sich
deutlich
vom
Nettoverlust,
der
zusätzlich
Finanzergebnis
und
Steuern
berücksichtigt.
wobei
die
genaue
Regelung
länderspezifisch
ist.