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Betriebsaufwand

Betriebsaufwand ist ein Begriff aus der deutschen Betriebswirtschaftslehre und der Finanzberichterstattung. Er bezeichnet die Kosten, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens in einem Abrechnungszeitraum anfallen, und zwar unabhängig von Finanzierungskosten oder außerordentlichen Posten. Der Betriebsaufwand umfasst eine Vielzahl von Aufwendungen, die für den laufenden Betrieb notwendig sind.

Zu den typischen Bestandteilen gehören Personalaufwand (Löhne, Gehälter, soziale Abgaben), Abschreibungen auf betriebliche Vermögenswerte, Aufwendungen für

Im Jahresabschluss wird der Betriebsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der Umsatz- bzw. Leistungsseite gegenübergestellt.

Unterschiede ergeben sich auch durch unterschiedliche Rechnungslegungsrahmen (HGB, IFRS, US-GAAP). Trotz dieser Unterschiede bleibt der Kern,

Energie
und
Versorgungsleistungen,
Miet-
und
Leasingkosten,
Instandhaltung
und
Reparaturen,
Versicherungen,
Reisekosten,
Werbe-
und
Vertriebsaufwendungen,
sowie
Gebühren
für
externe
Dienstleistungen
(z.
B.
Beratung,
IT-Dienstleistungen)
und
weitere
betriebliche
Kosten.
In
der
Praxis
wird
der
Betriebsaufwand
oft
weiter
in
Unterkategorien
wie
Verwaltungsaufwand
und
Vertriebskosten
gegliedert,
je
nach
Rechnungslegungssystem.
Der
Saldo
aus
Umsatzerlösen
und
Betriebsaufwand
ergibt
das
Betriebsergebnis
(auch
Betriebsgewinn
oder
Betriebsausfall).
Dieser
Indikator
dient
der
Beurteilung
der
operativen
Leistungsfähigkeit
eines
Unternehmens
unabhängig
von
Zinsen,
Steuern
oder
außerordentlichen
Posten.
dass
der
Betriebsaufwand
die
laufenden
Kosten
der
Kernaktivitäten
abbildet.
Analytisch
dient
er
Management
und
Investoren
zur
Beurteilung
von
Kosteneffizienz,
Margenentwicklung
und
dem
Potenzial
zur
Kostensteuerung
im
operativen
Geschäft.