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Betreuungszeiten

Betreuungszeiten bezeichnet die Zeiten, während derer eine Betreuung oder Beaufsichtigung von Personen angeboten wird. Der Begriff wird vor allem im Kontext von Kinderbetreuung, schulischer Nachmittagsbetreuung, der Pflege von Angehörigen sowie in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens genutzt. Er beschreibt den Zeitraum, in dem Hilfe, Aufsicht, Förderung oder Unterstützung durch Fachkräfte gewährleistet ist.

Typische Anwendungsbereiche sind Kindertagesstätten und Horte, in denen Betreuungszeiten die Öffnungs- und Mehrbetreuungszeiten festlegen. Ebenso gehören

Gestaltung und Regelung können fest vereinbart, flexibel oder bedarfsorientiert erfolgen. Träger, Kommunen oder Schulen legen oft

In der Praxis dienen Betreuungszeiten der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Familie und persönlichen Bedürfnissen. Sie spiegeln den

Pflegeeinrichtungen,
Wohngemeinschaften
für
Demenz-
oder
Langzeitpflege
sowie
ambulante
oder
teilstationäre
Angebote
dazu.
In
Krankenhäusern
oder
Reha-Einrichtungen
können
Betreuungszeiten
Zeiten
für
Begleitung,
Unterstützung
bei
Aktivitäten
oder
Freizeiten
umfassen.
Die
konkrete
Ausgestaltung
variiert
je
Einrichtung,
Träger
und
lokal
geltenden
Regelungen.
Öffnungszeiten,
maximale
Betreuungsdauer
pro
Tag
oder
Woche
sowie
eventuelle
Wechselmöglichkeiten
fest.
Es
können
verschiedene
Betreuungsformen
kombiniert
werden,
etwa
Ganztagsbetreuung,
Halbtagbetreuung
oder
bedarfsorientierte
Zusatzangebote.
Kosten,
Zuschüsse
und
Anmeldeauflagen
richten
sich
nach
Trägern,
dem
Einkommen
der
Eltern
bzw.
Angehörigen
sowie
lokalen
Fördermaßnahmen.
Bedarf
der
Nutzer
wider
und
können
sich
aufgrund
personeller
Ressourcen,
Ferien
oder
Notfällen
ändern.
Eine
klare
Absprache
mit
dem
Träger
oder
der
Einrichtung
ist
deshalb
zentral
für
Planung
und
Verlässlichkeit.