Home

Bereitschaftszeiten

Bereitschaftszeiten bezeichnet in der Arbeitswelt die Zeit, in der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich in Bereitschaft befinden und auf Aufforderung hin Arbeitsleistungen erbringen müssen, ohne dass unmittelbar eine Tätigkeit ausgeführt wird. Typische Formen sind der Bereitschaftsdienst, bei dem der Arbeitnehmer am Einsatzort oder an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend sein muss, um bei Bedarf sofort mit der Arbeit zu beginnen, und die Rufbereitschaft, bei der der Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsplatzes erreichbar bleiben darf, aber die Arbeit erst bei Anruf aufnehmen muss.

Rechtlich werden Bereitschaftszeiten in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geregelt. Generell

Auswirkungen auf Entlohnung und Arbeitszeiterfassung: Bereitschaftszeiten können durch Zuschläge, Pauschalen oder andere Vergütungsformen abgegolten werden. Die

Typische Einsatzfelder: Gesundheits- und Rettungswesen, Feuerwehr, IT- und Servicedienstleistungen, industrielle Instandhaltung und Notdienste.

Siehe auch: Arbeitszeitgesetz, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Schichtarbeit.

gilt:
Wenn
der
Arbeitnehmer
sich
am
Einsatzort
befinden
und
sofort
arbeiten
muss,
zählt
diese
Zeit
in
der
Regel
als
Arbeitszeit.
Rufbereitschaft
außerhalb
des
Arbeitsplatzes
wird
üblicherweise
erst
dann
als
Arbeitszeit
gewertet,
wenn
der
Arbeitnehmer
tatsächlich
zum
Arbeiten
herangezogen
wird;
in
anderen
Fällen
kann
die
Bereitschaftszeit
als
Freizeit
gelten,
jedoch
mit
Einschränkungen
durch
vertragliche
Vereinbarungen
oder
gesetzliche
Vorgaben.
Arbeitszeiterfassung
erfolgt
in
der
Praxis
oft
über
Zeiterfassungssysteme
oder
Tarifvereinbarungen,
wobei
auch
Ruhezeiten
und
Höchstarbeitszeiten
gemäß
ArbZG
zu
beachten
sind.