Bereitschaftszeiten
Bereitschaftszeiten bezeichnet in der Arbeitswelt die Zeit, in der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich in Bereitschaft befinden und auf Aufforderung hin Arbeitsleistungen erbringen müssen, ohne dass unmittelbar eine Tätigkeit ausgeführt wird. Typische Formen sind der Bereitschaftsdienst, bei dem der Arbeitnehmer am Einsatzort oder an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend sein muss, um bei Bedarf sofort mit der Arbeit zu beginnen, und die Rufbereitschaft, bei der der Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsplatzes erreichbar bleiben darf, aber die Arbeit erst bei Anruf aufnehmen muss.
Rechtlich werden Bereitschaftszeiten in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geregelt. Generell
Auswirkungen auf Entlohnung und Arbeitszeiterfassung: Bereitschaftszeiten können durch Zuschläge, Pauschalen oder andere Vergütungsformen abgegolten werden. Die
Typische Einsatzfelder: Gesundheits- und Rettungswesen, Feuerwehr, IT- und Servicedienstleistungen, industrielle Instandhaltung und Notdienste.
Siehe auch: Arbeitszeitgesetz, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Schichtarbeit.