Beratungspflichten
Beratungspflichten bezeichnen rechtliche oder vertragliche Verpflichtungen von Beraterinnen und Beratern, Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie Fachpersonen, Informationen, Empfehlungen und Offenlegungen so bereitzustellen, dass eine informierte Entscheidung möglich ist. Sie dienen der Transparenz, Risikound Optionsabwägung und sollen Fehlentscheidungen verhindern. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag, dem Fachgebiet und dem erforderlichen fachlichen Standard.
Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereiche: Beratungspflichten können aus dem Vertrag entstehen (z. B. zwischen Auftraggeber und Beauftragtem), aus
Anwendungsfelder: In der Praxis finden sich Beratungspflichten in der Rechtsberatung, der medizinischen Aufklärung über Behandlungsmöglichkeiten, Risiken
Folgen bei Pflichtverletzungen: Verletzt der Berater die Beratungspflicht, kann dies zu Schadenersatzansprüchen, Rückabwicklung von Verträgen oder
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