Home

Beratungspflichten

Beratungspflichten bezeichnen rechtliche oder vertragliche Verpflichtungen von Beraterinnen und Beratern, Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie Fachpersonen, Informationen, Empfehlungen und Offenlegungen so bereitzustellen, dass eine informierte Entscheidung möglich ist. Sie dienen der Transparenz, Risikound Optionsabwägung und sollen Fehlentscheidungen verhindern. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag, dem Fachgebiet und dem erforderlichen fachlichen Standard.

Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereiche: Beratungspflichten können aus dem Vertrag entstehen (z. B. zwischen Auftraggeber und Beauftragtem), aus

Anwendungsfelder: In der Praxis finden sich Beratungspflichten in der Rechtsberatung, der medizinischen Aufklärung über Behandlungsmöglichkeiten, Risiken

Folgen bei Pflichtverletzungen: Verletzt der Berater die Beratungspflicht, kann dies zu Schadenersatzansprüchen, Rückabwicklung von Verträgen oder

---

Berufspflichten
einzelner
Professionen
(etwa
Ärztinnen
und
Ärzte,
Rechtsanwältinnen
und
Rechtsanwälte,
Steuer-
oder
Finanzberaterinnen)
oder
aus
gesetzlich
vorgesehenen
Informationspflichten
im
Verbraucherschutz.
In
vielen
Bereichen
gilt
eine
erhöhte
Sorgfaltspflicht,
die
sich
am
typischen
Risiko-
und
Schwierigkeitsgrad
der
jeweiligen
Angelegenheit
orientiert.
und
Alternativen,
der
Finanz-
und
Anlageberatung
mit
Angemessenheits-
und
Geeignetheitsprüfungen
sowie
bei
Immobilien,
Versicherungen
oder
technischen
Prüfungen.
Ziel
ist
es,
dem
Ratsuchenden
eine
qualifizierte
Entscheidungsgrundlage
zu
bieten
und
potenzielle
Fehlentscheidungen
zu
vermeiden.
Erstattung
von
Beratungskosten
führen.
Die
Haftung
richtet
sich
nach
dem
allgemeinen
Sorgfaltsmaßstab,
Verschulden
des
Beraters
und
dem
relevanten
Rechtsrahmen.
Berufliche
Ethik,
fachliche
Qualifikation
und
klare
Dokumentation
spielen
eine
zentrale
Rolle
bei
der
Abgrenzung
der
Pflichtumfangs.