Beitragsbemessung
Beitragsbemessung bezeichnet im deutschen Sozialversicherungsrecht den Prozess der Festlegung der Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die Bemessungsgrundlage ist das Einkommen, das bei der Ermittlung der Beiträge herangezogen wird. Für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung gelten unterschiedliche Grundlagen, die in der Praxis meist aus dem Bruttoeinkommen des Beschäftigten abgeleitet werden; Ausnahmen gelten im Bereich der freiwilligen und selbständigen Versicherungen.
Beitragsbemessungsgrenze: Zentraler Begriff ist die Beitragsbemessungsgrenze, die festlegt, bis zu welchem Einkommen Beiträge erhoben werden. Einkommen,
Beitragsermittlung bei Arbeitnehmern: Bei Arbeitnehmern bemisst sich die Beitragsbemessung in der Regel am Bruttoeinkommen aus dem
Beiträge bei Selbständigen und Freiwilligen: Für Selbständige, Freiberufler und freiwillig Versicherte gilt die gleiche Grundidee: Die
Zweck: Die Beitragsbemessung sorgt dafür, dass die Beiträge proportional zur Leistungsfähigkeit erhoben werden und die Finanzierung