Basiszahlungen
Basiszahlungen bezeichnet im Arbeits- und Vertragsbereich die festgelegten, regelmäßigen Zahlungen, die das Kernbestandteil der Vergütung bilden. Sie sind in der Regel monatlich fällig, dienen der finanziellen Planung des Beschäftigten und sind unabhängig von kurzfristigen Leistungskennzahlen oder besonderen Zuschlägen. In vielen Tarifverträgen, Arbeitsverträgen oder Honorarvereinbarungen bildet die Basiszahlung die Grundvergütung, während zusätzliche, variable Komponenten wie Boni, Provisionen, Zuschläge oder leistungsabhängige Zahlungen separat geregelt werden.
Abgrenzung zu variablen Vergütungen: Basiszahlungen unterscheiden sich von variablen Elementen, die stark von individueller Leistung, Unternehmenskennzahlen
Berechnung und Rechtsrahmen: Basiszahlungen unterliegen fiskalischen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und sind Gegenstand von Tarifverträgen bzw. Arbeitsverträgen.
Beispiele: Ein Softwareentwickler erhält eine Basiszahlung von 60.000 Euro brutto pro Jahr, zuzüglich möglicher Bonuszahlungen. Eine
Siehe auch: Grundgehalt, Fixgehalt, Tarifvertrag, Vergütung.