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Basiszahlungen

Basiszahlungen bezeichnet im Arbeits- und Vertragsbereich die festgelegten, regelmäßigen Zahlungen, die das Kernbestandteil der Vergütung bilden. Sie sind in der Regel monatlich fällig, dienen der finanziellen Planung des Beschäftigten und sind unabhängig von kurzfristigen Leistungskennzahlen oder besonderen Zuschlägen. In vielen Tarifverträgen, Arbeitsverträgen oder Honorarvereinbarungen bildet die Basiszahlung die Grundvergütung, während zusätzliche, variable Komponenten wie Boni, Provisionen, Zuschläge oder leistungsabhängige Zahlungen separat geregelt werden.

Abgrenzung zu variablen Vergütungen: Basiszahlungen unterscheiden sich von variablen Elementen, die stark von individueller Leistung, Unternehmenskennzahlen

Berechnung und Rechtsrahmen: Basiszahlungen unterliegen fiskalischen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und sind Gegenstand von Tarifverträgen bzw. Arbeitsverträgen.

Beispiele: Ein Softwareentwickler erhält eine Basiszahlung von 60.000 Euro brutto pro Jahr, zuzüglich möglicher Bonuszahlungen. Eine

Siehe auch: Grundgehalt, Fixgehalt, Tarifvertrag, Vergütung.

oder
bestimmten
Anlässen
abhängen.
Häufige
Beispiele
für
variable
Vergütungsbestandteile
sind
Leistungsboni,
Umsatzbeteiligungen,
Prämien
oder
Stücklohn.
Die
Kombination
aus
Basiszahlung
und
variablen
Anteilen
ergibt
oftmals
das
Gesamtergebnis
der
Vergütung.
Anpassungen
erfolgen
oft
durch
Tariferhöhungen,
Betriebsvereinbarungen
oder
vertragliche
Neubestimmungen.
In
der
Praxis
können
Basiszahlungen
je
nach
Qualifikation,
Stelle,
Erfahrungsstufe
oder
Tarifgruppe
unterschiedlich
hoch
ausfallen.
Lehrkraft
wird
nach
der
Besoldungsordnung
bezahlt,
wobei
das
Grundgehalt
die
Basiszahlung
darstellt;
zusätzlich
können
Stellenzulagen
oder
Leistungszulagen
hinzukommen.