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Barrierefreiheitsanforderungen

Barrierefreiheitsanforderungen beziehen sich auf die Gestaltung und Bereitstellung von Gebäuden, Produkten, Dienstleistungen und digitalen Angeboten, damit sie für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität nutzbar sind. Sie zielen darauf ab, Barrieren in physischen Umgebungen, in der Bedienung von Geräten und in der Nutzung von Informationen abzubauen.

Anwendungsbereiche umfassen bauliche Barrierefreiheit, die öffentliche Gebäude, Verkehrsanlagen und Außenräume betrifft, sowie Merkmale wie barrierefreie Eingänge,

Rechtlicher Rahmen: Auf EU-Ebene regeln die Web Accessibility Directive und der Europäische Barrierefreiheitsakt Anforderungen an Produkte,

Umsetzung: Barrierefreiheitsanforderungen sind integraler Bestandteil der frühen Planungsphase, erfordern Nutzerbeteiligung, sorgfältige Konstruktion, Prüfung und ggf. Zertifizierung.

Auswirkungen: Ziel ist gleichberechtigter Zugang, Selbstständigkeit, Sicherheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag.

erreichbare
Wege,
ausreichende
Breiten,
Türöffnungen,
Rampen,
Aufzüge,
taktile
Leitsysteme
und
visuelle
bzw.
akustische
Signale.
Digitale
Barrierefreiheit
betrifft
Webseiten,
Apps,
Dokumente
und
elektronische
Systeme
und
stützt
sich
auf
anerkannte
Standards
wie
WCAG;
in
Deutschland
wird
dies
durch
BITV
2.0
umgesetzt,
auf
EU-Ebene
durch
EN
301
549.
Dienste
und
öffentliche
Beschaffung.
In
Deutschland
beeinflussen
das
Sozialgesetzbuch
IX,
weitere
Verordnungen
und
DIN-Normen
die
Praxis.
DIN
18040-Serien
dienen
der
Planung
barrierefreier
Gebäude,
während
BITV
2.0
Behördenpflichten
zur
barrierefreien
Bereitstellung
von
Informationen
festlegt.
Durch
regelmäßige
Begutachtung
lassen
sich
Barrieren
frühzeitig
erkennen
und
beseitigen.