Ausnahmezustände
Ausnahmezustände bezeichnen in der Rechts- und Politikwissenschaft einen Zustand extremer Bedrohung, in dem die normale verfassungsmäßige Ordnung vorübergehend eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt wird, um schnell auf Gefahr zu reagieren. Typische Auslöser sind bewaffnete Konflikte, schwere Naturkatastrophen oder gravierende innere Unruhen. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich von Rechtsordnung zu Rechtsordnung, aber grundsätzlich reichen die Maßnahmen von vorübergehenden Einschränkungen der Grundrechte bis zur Mobilisierung staatlicher Ressourcen.
In Deutschland wird der Begriff oft mit Notstandslagen verbunden. Das Grundgesetz enthält Notstandsbefugnisse, die in Krisenzeiten
Zu den möglichen Maßnahmen zählen Beschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, Bewegungs- und Kommunikationsbeschränkungen, Zuteilung von Ressourcen,
Kritik und Schutzmechanismen konzentrieren sich auf die Gefahr des Machtmissbrauchs, die Erosion demokratischer Prinzipien und die