Auslandswahlrecht
Auslandswahlrecht bezeichnet das Wahlrecht von Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb des Herkunftsstates haben. Es ermöglicht ihnen, an bestimmten Wahlen im Staat ihrer Staatsangehörigkeit teilzunehmen, typischerweise an nationalen Parlaments- oder Präsidentschaftswahlen sowie an überstaatlichen Wahlen; in manchen Ländern schließen Wahlrechte auch regionale oder kommunale Wahlen ein. Die konkrete Ausgestaltung variiert stark: Wer wählen darf, ab welchem Alter, wie Abstimmungen erfolgen und welche Fristen gelten, hängt von nationalem Recht, Verwaltungspraxis und gelegentlich von Fristen für die Registrierung ab. Häufig wird das Auslandswahlrecht durch Briefwahl oder Fernabstimmung realisiert; Online-Voting wird in einigen Ländern erprobt oder diskutiert, jedoch nicht flächendeckend eingesetzt.
Beispiele: In Deutschland haben Deutsche im Ausland grundsätzlich das Recht, an Bundestags- und Europawahlen teilzunehmen. Die
Debatten: Das Auslandswahlrecht steht im Spannungsfeld zwischen dem Anspruch auf volle politische Teilhabe von Bürgerinnen und