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Auslandswahlrecht

Auslandswahlrecht bezeichnet das Wahlrecht von Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb des Herkunftsstates haben. Es ermöglicht ihnen, an bestimmten Wahlen im Staat ihrer Staatsangehörigkeit teilzunehmen, typischerweise an nationalen Parlaments- oder Präsidentschaftswahlen sowie an überstaatlichen Wahlen; in manchen Ländern schließen Wahlrechte auch regionale oder kommunale Wahlen ein. Die konkrete Ausgestaltung variiert stark: Wer wählen darf, ab welchem Alter, wie Abstimmungen erfolgen und welche Fristen gelten, hängt von nationalem Recht, Verwaltungspraxis und gelegentlich von Fristen für die Registrierung ab. Häufig wird das Auslandswahlrecht durch Briefwahl oder Fernabstimmung realisiert; Online-Voting wird in einigen Ländern erprobt oder diskutiert, jedoch nicht flächendeckend eingesetzt.

Beispiele: In Deutschland haben Deutsche im Ausland grundsätzlich das Recht, an Bundestags- und Europawahlen teilzunehmen. Die

Debatten: Das Auslandswahlrecht steht im Spannungsfeld zwischen dem Anspruch auf volle politische Teilhabe von Bürgerinnen und

Siehe auch: Wahlrecht, Briefwahl, Auslandsdeutsche.

Stimmabgabe
erfolgt
in
der
Regel
per
Briefwahl;
die
Teilnahme
erfordert
die
Registrierung
bei
der
zuständigen
Wahlbehörde
bzw.
das
Eintragen
in
das
Wählerverzeichnis
des
Wahlkreises.
In
den
Vereinigten
Staaten
besitzen
US-Staatsbürger
im
Ausland
ein
verfassungs-
und
gesetzlich
verankertes
Recht
zur
Stimmabgabe
in
Bundeswahlen;
die
konkrete
Ausführung
erfolgt
über
das
Federal
Voting
Assistance
Program
bzw.
den
Uniformed
and
Overseas
Citizens
Absentee
Voting
Act,
wobei
die
Regeln
je
Bundesstaat
variieren
und
Fristen
streng
festgelegt
sind.
Bürgern
im
Ausland
und
administrativen
Kosten,
Sicherheits-
und
Integritätsbedenken.
Befürworter
betonen
die
politische
Teilhabe
unabhängig
vom
Wohnort;
Kritiker
warnen
vor
niedrigen
Wahlbeteiligungen
oder
Ungleichbehandlung
gegenüber
im
Inland
wohnenden
Wählerinnen
und
Wählern.