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Aufsichtsrahmen

Der Begriff Aufsichtsrahmen bezeichnet das Gesamtsystem aus Rechtsgrundlagen, Institutionen und Prozessen, das der Überwachung wirtschaftlicher Tätigkeiten dient. Ziel ist der Schutz von Verbraucherinteressen, die Gewährleistung von Transparenz und Markteinordnung sowie die Verhinderung systemischer Risiken. Aufsicht wird in der Regel von staatlichen Behörden getragen, kann aber auch auf supranationaler Ebene organisiert sein, insbesondere im Binnenmarkt der Europäischen Union.

Zu den zentralen Bestandteilen gehören die rechtliche Basis (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien), die Aufsichtsbehörden (national und EU-weit)

Im Finanzbereich arbeiten micro- und macroprudentiale Aufsicht zusammen. Nationale Behörden wie BaFin und Zentralbanken koordinieren mit

Zentrale Prinzipien sind Risikoorientierung, Verhältnismäßigkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht sowie die Zusammenarbeit zwischen Behörden und zwischen Ländern. Der

Anwendungsfelder reichen von Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel bis zu Sektoren wie Energie- und Gesundheitsversorgung sowie Datenschutz.

sowie
die
Verfahren
zur
Überwachung:
Lizenzierung,
laufende
Aufsicht,
Berichts-
und
Prüfpflichten,
Stress-
und
Risikobewertungen
und
Durchsetzungsmaßnahmen
bei
Verstößen.
Instrumente
umfassen
Auflagen,
Sanktionen,
Lizenzentzug
und
Anordnung
von
Sanierungsmaßnahmen.
europäischen
Behörden
wie
EBA,
ESMA
oder
EIOPA.
International
orientierte
Standards
des
Basel-Systems,
der
IOSCO
und
anderer
Gremien
fließen
in
nationale
Rahmenbedingungen
ein.
Rahmen
muss
flexibel
auf
neue
Risiken
reagieren,
etwa
durch
Digitalisierung,
Cyberrisiken
oder
veränderte
Geschäftsmodelle.
Eine
gute
Aufsicht
sorgt
für
stabile
Märkte,
schützt
Anlegerinnen
und
Anleger
und
stärkt
das
Vertrauen
in
das
System.
Herausforderungen
bestehen
in
der
Harmonisierung
über
Grenzen
hinweg
und
der
Abstimmung
internationaler
Standards.