Aufsichtsrahmen
Der Begriff Aufsichtsrahmen bezeichnet das Gesamtsystem aus Rechtsgrundlagen, Institutionen und Prozessen, das der Überwachung wirtschaftlicher Tätigkeiten dient. Ziel ist der Schutz von Verbraucherinteressen, die Gewährleistung von Transparenz und Markteinordnung sowie die Verhinderung systemischer Risiken. Aufsicht wird in der Regel von staatlichen Behörden getragen, kann aber auch auf supranationaler Ebene organisiert sein, insbesondere im Binnenmarkt der Europäischen Union.
Zu den zentralen Bestandteilen gehören die rechtliche Basis (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien), die Aufsichtsbehörden (national und EU-weit)
Im Finanzbereich arbeiten micro- und macroprudentiale Aufsicht zusammen. Nationale Behörden wie BaFin und Zentralbanken koordinieren mit
Zentrale Prinzipien sind Risikoorientierung, Verhältnismäßigkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht sowie die Zusammenarbeit zwischen Behörden und zwischen Ländern. Der
Anwendungsfelder reichen von Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel bis zu Sektoren wie Energie- und Gesundheitsversorgung sowie Datenschutz.