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Aufsichtspflicht

Aufsichtspflicht bezeichnet die gesetzliche Pflicht, Minderjährige oder Schutzbefohlene zu beaufsichtigen, zu begleiten und zu schützen, um Schäden zu verhindern. Sie liegt grundsätzlich bei Eltern oder anderen Aufsichtspersonen, wird aber auch von Schulen, Kindertagesstätten, Vereinen und anderen Betreuungseinrichtungen getragen. Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Rechtsordnung (Deutschland, Österreich, Schweiz) und hängt vom Alter, der Situation und dem Risiko ab.

Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach Alter und Reife des Kindes, der Art der Aktivität und

Bei Verletzung der Aufsichtspflicht kann zivilrechtliche Haftung entstehen. Maßstab ist das gebotene Maß an Sorgfalt, das

Beispiele: Eine Lehrkraft muss Gefahrenquellen erkennen, Regeln setzen und bei Bedarf einschreiten. Eltern sind verpflichtet, jüngere

der
Umgebung.
Jüngere
Kinder
benötigen
in
der
Regel
engere
Begleitung;
bei
älteren
Kindern
ist
oft
mehr
Selbstverantwortung
angemessen.
In
Schule
und
Betreuung
umfasst
sie
Unterricht,
Pausen,
Ausflüge,
Schulwege
und
betreute
Freizeitangebote;
in
Vereinen
oder
Camps
gelten
ähnliche
Sicherheitsstandards.
Die
Pflicht
umfasst
auch
das
Schaffen
sicherer
Rahmenbedingungen
und
das
rechtzeitige
Eingreifen
bei
Gefahren.
den
Umständen
entspricht.
Ob
und
in
welchem
Umfang
gehaftet
wird,
hängt
von
Alter,
Kenntnis
über
Gefahren,
dem
Verhalten
des
Aufsichtspflichtigen
und
den
konkreten
Umständen
ab.
Die
Aufsichtspflicht
ist
eine
schuldhafte
Pflicht,
aber
keine
Garantie
vollständiger
Sicherheit;
sie
variiert
je
nach
Rechtsordnung,
Institution
und
Einzelfall.
Kinder
zu
beaufsichtigen
und
sichere
Aktivitäten
zu
ermöglichen.
Organisationen
müssen
qualifiziertes
Personal,
Sicherheitskonzepte
und
Aufsichtspersonen
bereitstellen.
Die
konkreten
Folgen
einer
Pflichtverletzung
reichen
von
Schadensersatzforderungen
bis
zu
disziplinarischen
Maßnahmen,
hängen
jedoch
von
der
Rechtsordnung
und
den
Umständen
ab.