Aufsichtspflicht
Aufsichtspflicht bezeichnet die gesetzliche Pflicht, Minderjährige oder Schutzbefohlene zu beaufsichtigen, zu begleiten und zu schützen, um Schäden zu verhindern. Sie liegt grundsätzlich bei Eltern oder anderen Aufsichtspersonen, wird aber auch von Schulen, Kindertagesstätten, Vereinen und anderen Betreuungseinrichtungen getragen. Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Rechtsordnung (Deutschland, Österreich, Schweiz) und hängt vom Alter, der Situation und dem Risiko ab.
Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach Alter und Reife des Kindes, der Art der Aktivität und
Bei Verletzung der Aufsichtspflicht kann zivilrechtliche Haftung entstehen. Maßstab ist das gebotene Maß an Sorgfalt, das
Beispiele: Eine Lehrkraft muss Gefahrenquellen erkennen, Regeln setzen und bei Bedarf einschreiten. Eltern sind verpflichtet, jüngere