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Arzneimittelkennzeichnung

Arzneimittelkennzeichnung bezeichnet die Gesamtheit der Informationen, die auf der Arzneimittelverpackung und in den Begleitdokumenten bereitgestellt werden, um Sicherheit, Wirksamkeit und sachgerechte Anwendung zu gewährleisten. Sie umfasst sowohl die äußere Verpackung als auch die schriftlichen Informationen für Patienten und Fachkreise, einschließlich Zusammensetzung, Darreichungsform, Stärke, Anwendungsgebiete, Dosierung, Gegenanzeigen, Warnhinweise, Wechselwirkungen, Schwangerschafts- und Stilltauglichkeit, Nebenwirkungen, Lagerungsvoraussetzungen, Haltbarkeitsdatum und die Los- bzw. Chargenkennung.

Zu den zentralen Inhalten gehören außerdem der Handelsname, der Wirkstoff bzw. die Wirkstoffe, das Hilfsstoffverzeichnis (insbesondere

Begleitdokumente umfassen das Patient Information Leaflet (PIL) bzw. die Packungsbeilage (Für Fachkreise: Summary of Product Characteristics,

Der rechtliche Rahmen variiert, basiert aber im EU-Raum auf Richtlinien und Verordnungen, die die Zulassung, die

bei
Allergenen),
die
Menge
oder
Packungsgröße,
die
Hinweise
zur
Aufbewahrung,
die
Angaben
zum
Verpackungshersteller
bzw.
Bevollmächtigten
sowie
gegebenenfalls
spezielle
Verabreichungshinweise.
Auf
Verpackungen
und
In-nehmlichkeitsdokumenten
finden
sich
auch
Informationen
zur
Abgabe
durch
Apotheke
oder
Gesundheitsdienstleister
sowie
Sicherheits-
und
Warnhinweise,
die
eine
sichere
Anwendung
unterstützen.
SmPC).
Das
PIL
liefert
verständliche
Informationen
für
Patienten,
während
das
SmPC
fachlich
detaillierte
Daten
zu
Indikationen,
Dosierung,
pharmakologie,
Gegenanzeigen
und
Sicherheitsmaßnahmen
enthält.
Kennzeichnung,
die
Verpackungsvorschriften
und
den
Schutz
vor
Fälschungen
regeln.
Die
Arzneimittelkennzeichnung
dient
der
Nachverfolgbarkeit,
Sicherheit
und
Transparenz
entlang
der
Versorgungskette
und
unterstützt
Meldungen
zu
Nebenwirkungen
im
pharmacovigilance-System.