Arzneimittelkennzeichnung
Arzneimittelkennzeichnung bezeichnet die Gesamtheit der Informationen, die auf der Arzneimittelverpackung und in den Begleitdokumenten bereitgestellt werden, um Sicherheit, Wirksamkeit und sachgerechte Anwendung zu gewährleisten. Sie umfasst sowohl die äußere Verpackung als auch die schriftlichen Informationen für Patienten und Fachkreise, einschließlich Zusammensetzung, Darreichungsform, Stärke, Anwendungsgebiete, Dosierung, Gegenanzeigen, Warnhinweise, Wechselwirkungen, Schwangerschafts- und Stilltauglichkeit, Nebenwirkungen, Lagerungsvoraussetzungen, Haltbarkeitsdatum und die Los- bzw. Chargenkennung.
Zu den zentralen Inhalten gehören außerdem der Handelsname, der Wirkstoff bzw. die Wirkstoffe, das Hilfsstoffverzeichnis (insbesondere
Begleitdokumente umfassen das Patient Information Leaflet (PIL) bzw. die Packungsbeilage (Für Fachkreise: Summary of Product Characteristics,
Der rechtliche Rahmen variiert, basiert aber im EU-Raum auf Richtlinien und Verordnungen, die die Zulassung, die