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Arbeitszeitperiode

Arbeitszeitperiode bezeichnet einen definierten Zeitraum, innerhalb dessen die Arbeitszeit von Arbeitnehmern gemessen, erfasst und gegebenenfalls ausgeglichen wird. Der Begriff wird in Arbeitsrecht, Tarifverträgen und Gehaltsabrechnungen verwendet, um zu klären, über welchen Zeitraum die Arbeitsstunden zusammengefasst werden.

Im deutschen Arbeitsrecht bildet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die rechtliche Grundlage für Höchstarbeitszeiten und deren Ausgleich. Grundsätzlich

In der Praxis dient die Arbeitszeitperiode der Planung und Abrechnung. Sie wird verwendet, um Überstunden zu

Zusammengenommen ist die Arbeitszeitperiode ein zentraler Begriff zur Strukturierung und Kontrolle der Arbeitszeit: Sie dient der

Weblinks zu ArbZG, Ausgleichszeitraum und Tarifverträgen liefern vertiefende Informationen zur konkreten Ausgestaltung in verschiedenen Rechtsräumen.

gilt
eine
tägliche
Höchstarbeitszeit
von
acht
Stunden,
die
auf
bis
zu
zehn
Stunden
erhöht
werden
kann,
wenn
im
Durchschnitt
über
einen
bestimmten
Ausgleichszeitraum
wieder
acht
Stunden
pro
Werktag
erreicht
werden.
Der
Ausgleichszeitraum,
innerhalb
dessen
diese
durchschnittliche
Arbeitszeit
gemildert
wird,
wird
üblicherweise
als
bis
zu
sechs
Kalendermonate
festgelegt.
In
Praxis
und
Tarifverträgen
können
abweichende
Ausgleichszeiträume
definiert
sein.
berechnen,
Ruhezeiten
sicherzustellen
und
die
Einhaltung
gesetzlicher
oder
tariflicher
Arbeitszeitregelungen
zu
kontrollieren.
Je
nach
Unternehmen
oder
Branche
kann
die
Periode
monatlich,
wöchentlich
oder
über
einen
längeren
Zeitraum
festgelegt
sein.
rechtlichen
Compliance,
der
fairen
Vergütung
von
Überstunden
und
der
Planung
von
Schicht-
und
Einsatzzeiten.
Abweichungen
von
der
Standardperiode
können
durch
Tarifverträge,
Betriebsvereinbarungen
oder
individuelle
Arbeitsverträge
geregelt
werden.