Arbeitszeitformen
Arbeitszeitformen bezeichnet die verschiedenen zeitlichen Muster, nach denen Arbeitszeit in Betrieben organisiert wird. Sie umfassen gesetzliche und vertragliche Regelungen wie Vollzeit, Teilzeit sowie flexible und vertikale Modelle, die darauf abzielen, Produktivität, Planbarkeit und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu ermöglichen. Die konkrete Gestaltung wird durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und individuelle Arbeitsverträge bestimmt.
Vollzeit bedeutet in der Praxis die reguläre, volle Wochenstundenzahl eines Arbeitsverhältnisses, üblicherweise etwa 35 bis 40
Zu den flexiblen Formen gehören Gleitzeit, bei der Anfang- und Endzeiten innerhalb eines festgelegten Rahmens variieren
Im Betrieb gelten rechtliche Vorgaben wie maximale Arbeitszeiten, Ruhepausen und Erholungszeiten; regelmäßige Erfassung der Arbeitszeit und