Arbeitsrechtsvorschriften
Arbeitsrechtsvorschriften bezeichnen die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Sie bilden den Kern des Arbeitsrechts, das in Deutschland überwiegend durch Bundesgesetze bestimmt wird, ergänzt durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Ziel ist der Schutz von Arbeitnehmerrechten, eine faire Gestaltung der Arbeitsbedingungen sowie wirtschaftliche Effizienz und Rechtsklarheit.
Zentrale Bereiche sind Arbeitszeit und Vergütung, Urlaubs- und Freistellung, Kündigungsschutz und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sowie Arbeitsschutz
Wichtige Gesetzestexte sind unter anderem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bundesurlaubsgesetz (BurlG), das Allgemeine
Durchsetzung erfolgt vor Arbeitsgerichten und nationalen Aufsichtsbehörden; Verstöße können zu Schadensersatz, Lohnnachzahlungen oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen führen.
Das Arbeitsrecht ist stark praxisbezogen: Tarifverträge bestimmen oft bessere Bedingungen als das Gesetz, Betriebsvereinbarungen regeln betriebsbezogene