Arbeitsnehmerschaft
Arbeitsnehmerschaft bezeichnet im deutschen Arbeits- und Sozialrecht den rechtlichen Status einer Person, die ihre Arbeitsleistung auf Weisung und in organisatorischer Eingliederung in einen Arbeitgeber erbringt und dafür eine Vergütung erhält. Sie ist eng mit dem Arbeitsverhältnis verbunden und wird überwiegend durch einen Arbeitsvertrag geregelt.
Typische Merkmale sind persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber, Eingliederung in den Betriebsablauf, die Nutzung
Rechte und Pflichten im Rahmen der Arbeitsnehmerschaft umfassen unter anderem Anspruch auf Entlohnung, Arbeitszeit- und Kündigungsschutz,
Abgrenzung: Die Arbeitsnehmerschaft unterscheidet sich von selbstständiger Tätigkeit sowie von freien Dienstverträgen oder Werkverträgen, weil dort
Rechtsgrundlagen umfassen das Arbeitsrecht (insbesondere BGB §§ 611a ff., Betriebsverfassungsgesetz) sowie sozialversicherungsrechtliche Regelungen des SGB.