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Apothekenpflichtige

Apothekenpflichtige Arzneimittel, often abbreviated as apothekenpflichtige, sind Arzneimittel, die ausschließlich in zugelassenen Apotheken verkauft werden dürfen. Sie unterliegen der Apothekenpflicht, das heißt, der Verkauf erfolgt dort unter der Verantwortung eines Apothekers bzw. einer Apothekerin. Diese Regelung zielt darauf ab, eine fachkundige Beratung und sichere Handhabung der Medikamente sicherzustellen.

Rechtlich basieren apothekenpflichtige Arzneimittel in Deutschland auf dem Arzneimittelgesetz (AMG) und ergänzenden Verordnungen. Die Konzepte umfassen

Der Begriff unterscheidet sich von rezeptpflichtigen Arzneimitteln, bei denen zwingend eine ärztliche Verordnung vorliegt, und von

Für Verbraucher bedeutet dies, dass zahlreiche Medikamente, insbesondere für Selbstmedikation, zwar ohne ärztliche Verordnung erhältlich sein

In anderen deutschsprachigen Ländern, etwa Österreich, besteht ein ähnlich gelagerter Begriff der Apothekenpflicht. Die Regelungen können

sowohl
Medikamente,
die
rezeptpflichtig
sind,
als
auch
solche,
die
zwar
kein
ärztliches
Rezept
benötigen,
deren
Abgabe
aber
dennoch
auf
Apotheken
beschränkt
ist.
In
jedem
Fall
bleibt
der
Verkauf
außerhalb
von
Apotheken
unzulässig.
frei
verkäuflichen
Mitteln
(OTC),
die
grundsätzlich
außerhalb
von
Apotheken
erhältlich
sind.
Innerhalb
der
Gruppe
der
apothekenpflichtigen
Medikamente
kann
es
sowohl
rezeptpflichtige
als
auch
nicht
rezeptpflichtige
Substanzen
geben;
in
beiden
Fällen
ist
der
Apotheker
verpflichtet,
beratend
tätig
zu
werden
und
auf
richtige
Anwendung,
mögliche
Wechselwirkungen
und
Nebenwirkungen
hinzuweisen.
können,
der
Erwerb
jedoch
ausschließlich
in
einer
Apotheke
erfolgt
und
eine
Beratung
durch
das
Apothekenpersonal
üblich
ist.
Apothekenpflicht
trägt
zur
Sicherheit,
korrekten
Dosierung
und
individueller
Beratung
bei.
länderspezifisch
variieren,
verfolgen
jedoch
vergleichbare
Ziele
von
Sicherheit
und
sachgerechter
Arzneimittelabgabe.