Anwendungsbedarf
Anwendungsbedarf bezeichnet im IT- und Beschaffungsumfeld den Bedarf an Softwareanwendungen, der zur Abbildung von Geschäftsprozessen, zur Unterstützung von Aufgaben und zur Erreichung von Leistungszielen eines Unternehmens erforderlich ist. Er ergibt sich aus den Anforderungen der Fachbereiche, aus regulatorischen Vorgaben sowie aus geplanten Arbeitslasten und lässt sich qualitativ (Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit) sowie quantitativ (Anwenderzahl, Datenvolumen, Reaktionszeiten) beschreiben.
Zu den typischen Bestandteilen des Anwendungsbedarfs gehören der Funktionsumfang, Integrationsbedarf in bestehende Systeme, Sicherheits- und Datenschutzanforderungen,
Der Prozess zur Bestimmung des Anwendungsbedarfs umfasst Bedarfsanalyse, Anforderungserhebung, Szenarien- und Belastungsplanung sowie die Bewertung von
Herausforderungen bestehen unter anderem in sich ändernden Anforderungen, komplexen Lizenzmodellen, Abwägungen zwischen Cloud- und On-Premises-Lösungen sowie