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Anwendungsbedarf

Anwendungsbedarf bezeichnet im IT- und Beschaffungsumfeld den Bedarf an Softwareanwendungen, der zur Abbildung von Geschäftsprozessen, zur Unterstützung von Aufgaben und zur Erreichung von Leistungszielen eines Unternehmens erforderlich ist. Er ergibt sich aus den Anforderungen der Fachbereiche, aus regulatorischen Vorgaben sowie aus geplanten Arbeitslasten und lässt sich qualitativ (Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit) sowie quantitativ (Anwenderzahl, Datenvolumen, Reaktionszeiten) beschreiben.

Zu den typischen Bestandteilen des Anwendungsbedarfs gehören der Funktionsumfang, Integrationsbedarf in bestehende Systeme, Sicherheits- und Datenschutzanforderungen,

Der Prozess zur Bestimmung des Anwendungsbedarfs umfasst Bedarfsanalyse, Anforderungserhebung, Szenarien- und Belastungsplanung sowie die Bewertung von

Herausforderungen bestehen unter anderem in sich ändernden Anforderungen, komplexen Lizenzmodellen, Abwägungen zwischen Cloud- und On-Premises-Lösungen sowie

Skalierbarkeit,
Verfügbarkeit,
Support-
und
Wartungsanforderungen
sowie
der
bevorzugte
Bereitstellungsmodus
(on-premises,
cloudbasiert,
Hybrid).
Ebenso
relevante
Faktoren
sind
Lizenzmodelle
(Nutzer-,
Geräte-
oder
volumenbasierte
Lizenzen),
Total-Cost-of-Ownership,
Wartungs-/Supportverträge
und
die
Lifecycle-Planung.
Optionen
(Standardsoftware,
individuelle
Entwicklung,
SaaS).
Anschließend
erfolgt
die
Genehmigung
und
Ableitung
konkreter
Beschaffungsmaßnahmen,
einschließlich
Lizenzierung,
Migration
und
Schulung.
In
der
Praxis
wird
der
Anwendungsbedarf
oft
im
Rahmen
des
Bedarfs-
oder
Anforderungsmanagements
dokumentiert
und
dient
als
Grundlage
für
IT-Governance,
Budgetierung,
Lizenzmanagement
und
Kapazitätsplanung.
in
der
Sicherstellung
von
Compliance
und
Interoperabilität.
Beispiele
umfassen
die
Einführung
eines
CRM-Systems,
einer
ERP-Schnittstelle
oder
einer
branchenspezifischen
Anwendung.