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Anlagebetrug

Anlagebetrug bezeichnet eine Form des Betrugs, bei der der Täter durch Täuschung über Kapitalanlagen Vermögenswerte Dritter erlangt. Die Täuschung betrifft häufig Wesentliches wie Renditeerwartungen, Risiken, Laufzeiten, die Identität oder Zulassung des Anbieters sowie die Verfügbarkeit von Informationen wie Prospekten oder Berechtigungen. Die Straftat setzt vorsätzliches Handeln voraus und erfordert einen Vermögensschaden beim Geschädigten, der durch eine gezielte Vermögensverfügung herbeigeführt wird. In der Praxis wird Anlagebetrug dem Betrug gemäß § 263 StGB zugeordnet.

Typische Betrugsformen umfassen Ponzi- bzw. Pyramidensysteme, den Verkauf von angeblich renditestarken oder risikoarmen Anlagen, falsche oder

Rechtlicher Rahmen und Folgen: Anlagebetrug wird strafrechtlich als Betrug nach § 263 StGB verfolgt. Die Strafen reichen

Prävention und Meldung: Verdachtsfälle sollten umgehend der Polizei oder BaFin gemeldet werden. Investoren schützen sich durch

verschleierte
Informationen
zu
Lizenzierungen,
Bonität
oder
Produktstrukturen,
manipulierte
Prospekte
sowie
die
unrechtmäßige
Verwendung
von
Kundengeldern.
Häufig
wird
versucht,
Vertrauen
durch
scheinbare
Fachkompetenz,
persönliche
Kontakte
oder
Anbindung
an
regulierte
Strukturen
zu
gewinnen,
um
Investoren
zu
überzeugen
oder
zu
einer
schnellen
Entscheidung
zu
drängen.
grundsätzlich
von
Freiheits-
oder
Geldstrafe
bis
zu
fünf
Jahren,
in
schweren
Fällen
bis
zu
zehn
Jahren.
Neben
strafrechtlichen
Konsequenzen
können
zivilrechtliche
Ansprüche
auf
Schadensersatz
geltend
gemacht
werden.
Aufsichtsrechtlich
können
BaFin
und
andere
Behörden
tätig
werden,
insbesondere
bei
Verletzungen
von
Anlage-
oder
Prospektpflichten
sowie
bei
Geldwäscheverdachtsfällen.
sorgfältige
Prüfung
von
Anbietern,
Zulassungen,
unabhängiger
Beratung,
vollständiger
Produktdokumentation
und
realistischer
Risikoeinschätzung.
Seriöse
Anlageprodukte
sind
transparent,
reguliert
und
mit
nachvollziehbaren
Konditionen
versehen.