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Amtsinhaber

Amtsinhaber bezeichnet eine Person, die ein öffentliches Amt aktuell bekleidet. Der Begriff wird in der deutschen Politikwissenschaft, im Mediengebrauch und in der Verwaltung verwendet, unabhängig davon, ob es sich um ein lokales, regionales oder nationales Amt handelt. Typische Amtsinhaber sind Präsidenten, Ministerpräsidenten, Ministerinnen und Minister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder andere Beamte in leitender Funktion.

Der Begriff setzt sich aus Amt und Inhaber zusammen; die feminine Form lautet Amtsinhaberin, die Pluralformen

Im Wahlkampf wird der Amtsinhaber oft als aktueller Inhaber des Amtes betrachtet, dem bestimmte Vorteile zugeschrieben

sind
Amtsinhaberinnen
bzw.
Amtsinhaber
(geschlechtsneutral).
Im
politikwissenschaftlichen
Kontext
wird
der
Amtsinhaber
häufig
im
Gegensatz
zu
seinen
Herausforderinnen
und
Herausforderern
bei
Wahlen
betrachtet,
insbesondere
im
Zusammenhang
mit
dem
Amtszeitbegriff
und
dem
sogenannten
Amtsinhaber-Vorteil.
werden,
wie
höhere
Bekanntheit,
institutioneller
Zugang
und
Netzwerke.
Wissenschaftlich
wird
dieser
Effekt
diskutiert,
um
Muster
bei
Wahlergebnissen,
Wiederwahlraten
und
Beharrung
in
Ämtern
zu
erklären.
Neben
der
Politik
können
auch
andere
öffentliche
Ämter,
etwa
in
Verwaltungen
oder
Gerichten,
als
Amtsinhaber
geführt
werden.
Insgesamt
bezeichnet
Amtsinhaber
demnach
die
Person,
die
gegenwärtig
ein
Amt
innehat,
bis
eine
Neubesetzung
erfolgt.