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Allergenkennzeichnung

Allergenkennzeichnung bezeichnet die Kennzeichnung von Lebensmitteln, um enthaltene Allergene kenntlich zu machen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine sichere Auswahl zu ermöglichen. Ziel ist es, das Risiko allergischer Reaktionen zu verringern.

Auf EU-Ebene regelt die Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel (EU-1169/2011) die Allergenkennzeichnung. In

Zusätzlich ist die Kennzeichnung von Kontaminationen (Spuren) durch sogenannte precautionary allergen labeling PAL möglich; diese Hinweise

Allergenkennzeichnung ist ein zentraler Bestandteil der Lebensmittelinformationspolitik und dient dem Verbraucherschutz. Internationale Unterschiede bestehen, doch die

Deutschland
erfolgt
die
Umsetzung
durch
die
Lebensmittelinformations-Verordnung
LMIV.
Die
14
häufigsten
Allergene
müssen
in
der
Zutatenliste
deutlich
hervorgehoben
werden:
glutenhaltige
Getreidearten
(z.
B.
Weizen,
Roggen,
Gerste,
Hafer,
Dinkel,
Triticale),
Krustentiere,
Eier,
Fisch,
Erdnüsse,
Sojabohnen,
Milch,
Nüsse,
Sellerie,
Senf,
Sesamsamen,
Lupin,
Mollusken;
außerdem
Schwefeldioxid
und
Sulfite
über
10
mg/kg
oder
L.
Für
vorverpackte
Lebensmittel
gilt
die
Hervorhebung
in
der
Liste,
bei
nicht
vorverpackten
Lebensmitteln
müssen
Informationen
über
Allergene
dem
Verbraucher
am
Verkaufsort
zur
Verfügung
stehen,
etwa
durch
das
Personal
oder
durch
Hinweise
am
Produkt.
sind
freiwillig
und
nicht
harmonisiert,
variieren
je
nach
Hersteller.
EU-Standards
beeinflussen
auch
andere
Rechtsräume.