Adoptivgeschwister
Adoptivgeschwister sind Geschwister, die durch eine Adoption miteinander verbunden sind. Sie gehören derselben Adoptivfamilie an und teilen dieselben Adoptiveltern. Im Gegensatz zu biologischen Geschwistern besteht keine natürliche Blutsverwandtschaft, doch besteht sowohl rechtlich als auch sozial eine Geschwisterbeziehung.
Rechtlich begründet die Adoption eine vollständige Eltern-Kind-Beziehung. Adoptivgeschwister gelten in der Regel als vollwertige Geschwister, da
Im Familienalltag können Adoptivgeschwister Unterschiede in Herkunft, Kultur oder Sprache mitbringen. Die Bindung entwickelt sich durch
Adoptionen schließen auch internationale Adoptionen ein, die zusätzliche kulturelle Identität betreffen. In der Öffentlichkeit kann es
Abgrenzung: Adoptivgeschwister unterscheiden sich von Stiefgeschwistern, die durch Heirat der Eltern verbunden sind, und von Pflegegeschwistern,