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Adoptivgeschwister

Adoptivgeschwister sind Geschwister, die durch eine Adoption miteinander verbunden sind. Sie gehören derselben Adoptivfamilie an und teilen dieselben Adoptiveltern. Im Gegensatz zu biologischen Geschwistern besteht keine natürliche Blutsverwandtschaft, doch besteht sowohl rechtlich als auch sozial eine Geschwisterbeziehung.

Rechtlich begründet die Adoption eine vollständige Eltern-Kind-Beziehung. Adoptivgeschwister gelten in der Regel als vollwertige Geschwister, da

Im Familienalltag können Adoptivgeschwister Unterschiede in Herkunft, Kultur oder Sprache mitbringen. Die Bindung entwickelt sich durch

Adoptionen schließen auch internationale Adoptionen ein, die zusätzliche kulturelle Identität betreffen. In der Öffentlichkeit kann es

Abgrenzung: Adoptivgeschwister unterscheiden sich von Stiefgeschwistern, die durch Heirat der Eltern verbunden sind, und von Pflegegeschwistern,

sie
dieselben
rechtlichen
Eltern
haben.
In
Deutschland
wird
üblicherweise
die
Volladoption
angewendet,
wodurch
die
Rechte
der
leiblichen
Eltern
auf
die
Adoptiveltern
übergehen;
der
Adoptivstatus
wird
dem
biologischen
Verhältnis
gleichgestellt.
Dadurch
haben
Adoptivgeschwister
ähnliche
Rechte
und
Pflichten,
zum
Beispiel
im
Erb-
und
Sorgerecht,
soweit
gesetzlich
vorgesehen.
gemeinsame
Erlebnisse,
Zuneigung
und
Unterstützung.
Konflikte
können
auftreten,
insbesondere
wenn
es
um
Identität,
Zugehörigkeit
oder
Loyalitätsgefühle
geht.
Professionelle
Begleitung
wie
Familiengespräche
oder
therapeutische
Unterstützung
kann
hilfreich
sein.
Vorurteile
oder
Fragen
geben,
weshalb
Aufklärung,
Transparenz
und
respektvolle
Kommunikation
wichtig
sind.
deren
Beziehung
zeitlich
begrenzt
sein
kann.
Adoption
schafft
dauerhaft
rechtliche
Bindungen
und
stabilisiert
die
Geschwisterbeziehung.