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Abnahmegarantien

Abnahmegarantien sind vertragliche Zusagen, die sicherstellen, dass eine Abnahme von Leistungen, Lieferungen oder Bauarbeiten unter bestimmten Bedingungen erfolgt oder erfolgen wird. Sie werden häufig von Banken, Versicherern oder dem Auftragnehmer gestellt und dienen der Absicherung des Abnahmeprozesses sowie der Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Zweck und Einsatzgebiete: Abnahmegarantien schaffen planbare Übergaben, Klarheit über Abnahmekriterien, Fristen und Rechtsfolgen bei Verzögerungen oder

Formen und Inhalte: Übliche Gestaltungen sind Bankgarantien oder Vertragserklärungen eines Dritten. Inhalte umfassen in der Regel:

Rechtliche Einordnung: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es keine generelle gesetzliche Abnahmegarantie; Abnahme ist ein Leistungsakt

Praktische Hinweise: Klare Abnahmecriteria, definierte Testmethoden, unabhängige Abnahmeprüfer, angemessene Nachbesserungsfristen und eine begrenzte Garantielaufzeit helfen, Konflikte

Mängeln.
Einsatzgebiete
finden
sich
vor
allem
im
Bau-
und
Anlagenbau,
in
größeren
Beschaffungsprojekten
sowie
in
IT-
oder
Lieferverträgen,
häufig
auch
im
Exportgeschäft.
Definition
der
Abnahme,
konkrete
Abnahmekriterien,
Fristen,
Abnahmeprotokolle,
Nachbesserungspflichten,
Haftungshöchstbeträge
und
Laufzeit
der
Garantie,
sowie
Regelungen
zu
Teilabnahmen
und
zu
Rechtsfolgen
bei
Nicht-Abnahme.
mit
bestimmten
Folgen.
Abnahmegarantien
sind
daher
vertragliche
Sicherheiten,
deren
Details
vertraglich
festgelegt
werden.
Vorteile
für
den
Auftraggeber
sind
verlässliche
Zusagen
zur
Leistung
und
Zahlung;
Vorteile
für
den
Auftragnehmer
sind
mehr
Planungssicherheit,
wobei
Garantiebedingungen
die
Haftung
begrenzen
können.
zu
vermeiden.
Verbindliche
Formulierungen
zu
Rückzahlung
von
Sicherheiten,
Kündigungsrechten
und
Rechtswegen
sollten
im
Vertrag
enthalten
sein.