Abnahmegarantien
Abnahmegarantien sind vertragliche Zusagen, die sicherstellen, dass eine Abnahme von Leistungen, Lieferungen oder Bauarbeiten unter bestimmten Bedingungen erfolgt oder erfolgen wird. Sie werden häufig von Banken, Versicherern oder dem Auftragnehmer gestellt und dienen der Absicherung des Abnahmeprozesses sowie der Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Zweck und Einsatzgebiete: Abnahmegarantien schaffen planbare Übergaben, Klarheit über Abnahmekriterien, Fristen und Rechtsfolgen bei Verzögerungen oder
Formen und Inhalte: Übliche Gestaltungen sind Bankgarantien oder Vertragserklärungen eines Dritten. Inhalte umfassen in der Regel:
Rechtliche Einordnung: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es keine generelle gesetzliche Abnahmegarantie; Abnahme ist ein Leistungsakt
Praktische Hinweise: Klare Abnahmecriteria, definierte Testmethoden, unabhängige Abnahmeprüfer, angemessene Nachbesserungsfristen und eine begrenzte Garantielaufzeit helfen, Konflikte