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Abgasuntersuchung

Abgasuntersuchung (AU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Emissionsprüfung für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Sie dient der Überprüfung, dass Abgase die zulässigen Grenzwerte einhalten. In der Praxis wird die AU überwiegend im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt und ist damit Teil der regelmäßig vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen.

Rechtlich basiert die AU auf der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit EU-Vorschriften. Die Prüfung erfolgt von

Frequenz und Ablauf: Für Pkw beträgt der HU/AU-Turnus in der Regel alle zwei Jahre; die erste HU

Folgen und Ausnahmen: Besteht die AU nicht, gilt das Fahrzeug als nicht verkehrstauglich und darf nicht am

Inhaltliche Hinweise: Die AU spiegelt technische Standards der EU wider und wird regelmäßig fortentwickelt, um neue

anerkannten
Prüforganisationen
wie
TÜV,
DEKRA,
GTÜ,
KÜS
oder
in
autorisierten
Werkstätten.
Fahrzeughalter
erhalten
nach
der
Prüfung
eine
Plakette,
die
die
Gültigkeit
von
HU
und
AU
am
hinteren
Kennzeichen
kennzeichnet.
erfolgt
nach
der
Erstzulassung
meist
nach
drei
Jahren.
Bei
der
AU
werden
Abgase
entweder
durch
eine
Messung
am
Auspuff
oder
durch
Auslesen
des
On-Board-Diagnosesystems
(OBD)
bewertet.
Typische
Messgrößen
sind
Kohlenmonoxid
(CO),
Kohlenwasserstoffe
(HC)
und
Stickoxide
(NOx);
bei
OBD-fähigen
Fahrzeugen
werten
Prüfingen
OBD-Fehlercodes
aus
und
ergänzend
ggf.
eine
Tailpipe-Messung.
Straßenverkehr
teilnehmen,
bis
der
Mangel
behoben
und
eine
Nachprüfung
bestanden
ist.
Elektrofahrzeuge
haben
kein
Abgassystem;
für
sie
entfällt
die
AU,
während
die
HU
weiterhin
erforderlich
ist.
Abgasgrenzwerte
abzubilden.
Deutschland
betreibt
das
System
in
enger
Abstimmung
mit
den
europäischen
Vorgaben.